Baumschutzsatzung der Gemeinde Rosengarten
Um das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten, zu beleben und zu gliedern, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu fördern und zu sichern und zur Verbesserung der Lebensqualität und des Kleinklima beizutragen und schädliche Einwirkungen abzuwehren, werden in der Gemeinde Rosengarten alle Bäume einer festgelegten Mächtigkeit geschützt.
Eine Baumfällung sowie stark eingreifende Maßnahmen müssen beantragt werden.
Gehört Ihr Baum dazu? Informieren Sie sich in der Baumschutzsatzung oder rufen Sie einfach an! Ihr Ansprechpartner im Rathaus der Gemeinde Rosengarten ist:
Herr Friedemann Blaffert
Rathaus Gemeinde Rosengarten, Zimmer 28 // 1. OG
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten
Telefon: 04108 4333-42
Telefax: 04108 4333-39
E-Mail: f.blaffert@gemeinde-rosengarten.de
Fällverbot im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Bitte beachten Sie das gesetzliche Verbot von Baumfällungen und stark eingreifenden Rückschnitten in der Zeit vom 1. März bis 30. September gemäß § 39 (Allgemeiner Artenschutz), sowie § 44 BNatSchG (Besonderer Artenschutz).
Nachbarschaftsrecht
Steht Nachbars Baum oder Strauch zu dicht an Ihrer Grenze? Dürfen Sie herüberhängende Äste abschneiden? Fallen Laub, Zapfen oder Obst auf Ihr Grundstück? Diese Themen werden im Niedersächsischen Nachbarschaftsrecht (NNachbG) geregelt.
Bürgermeister Dirk Seidler
Termine in Rosengarten
- So, 22.08.2021, 09:00 - 17:00 Uhr2. RosengartenlaufWildpark Schwarze Berge, VahrendorfHausbruch-Neugrabener Turnerschaft e.V. (HNT)
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Regionale Termine
- Fr, 23.04.2021, 19:30 UhrEinladung Generalversammlung Wasserleitungsgenossenschaft Brackel eGFesthalle BrackelWasserleitungsgenossenschaft Brackel eG
- Do, 03.06.2021 - So, 06.06.2021
Porsche European Open 2021Golfanlage Green Eagle, WinsenGolf-Club Green Eagle
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Links
- Informations- und Kontaktstelle