„Unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten zurecht von uns, dass wir ihnen den zum jeweiligen Zeitpunkt rechtlich und technisch bestmöglichen digitalen Service anzubieten Wir wollen so schnell wie möglich so viele unserer Dienstleistungen wie möglich online anbieten“, formulierte Landrat Rainer Rempe das Ziel der Zusammenarbeit im Serviceportalverbund. „Umso mehr freue ich mich, dass wir mit der dritten Stufe unseres Serviceportals nun einen weiteren Schritt auf dem langen Weg zur digitalen Verwaltung machen, den wir gemeinsam mit unseren neuen Partnern und immer wieder neuen Dienstleistungen auch in Zukunft konsequent weitergehen werden“, so Landrat Rempe weiter.
Buchholz‘ Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse sprach für seine Stadt gar von „einem neuen Zeitalter der Verwaltungsdienstleistung“: „Für die Menschen gestaltet sich die Nutzung von Verwaltungsdienstleistung künftig immer schlanker und schneller. Das Rathaus ist in vielen Fällen nur noch einen Klick entfernt.“
Auch Hanstedts Samtgemeindebürgermeister Olaf Muus betont die Vorteile des Serviceportals für einen besseren Bürgerservice: „Wenn viele Dienstleistungen online erledigt werden können, profitieren auch die Menschen, die zu uns ins Rathaus kommen.“
„Der Behördenzuständigkeits-Dschungel lichtet sich durch das Serviceportal immer stärker. Künftig werden wir zudem verstärkt Augenmerk darauf richten, die Benutzerfreundlichkeit des Portals weiter zu optimieren“, ergänzt sein Amtskollege Dirk Seidler (Gemeinde Rosengarten).
Heiner Albers, Bürgermeister der Samtgemeinde Hollenstedt stellt frischen Wind in den oft als verstaubt verschrienen Fluren der öffentlichen Verwaltung fest: „Das Serviceportal ist ein tolles Projekt und beispielhaft für die anderen Kommunen, die noch nicht mit im Boot sind.
Landrat Rainer Rempe hob bei aller Zufriedenheit mit den Fortschritten der Digitalisierung jedoch auch hervor, dass diese noch sehr viel stärker an Fahrt aufnehmen müsse: „Ich freue mich, dass wir im Landkreis immer mehr Partner gewinnen und hoffe, dass auch die noch fehlenden Kommunen unserem Portalverbund beitreten“. Das bringe weitere Dynamik und Synergieeffekte für den Digitalisierungsprozess. Künftig müsse nicht mehr jeder jedes Rad neu erfunden werden, sondern es könne auch von der Arbeit der Partner profitiert werden. Dazu gehöre es auch, kommunale Dienstleistungen, die das Land Niedersachen oder andere Bundesländer entwickeln, in das Kreisserviceportal aufzunehmen. Es sei jedoch noch sehr viel zu tun: „Wir sind in erheblichem Ausmaß von Leistungen Dritter abhängig. Bund und Land müssen zügig die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit wir alle Dienstleistungen vollständig digital anbieten können. Dafür haben wir einen Mitarbeiter in das Kompetenzteam des Landes abgestellt“, so Landrat Rempe.
„Weitere Stufen des Serviceportals mit weiteren digitalen Dienstleistungen des Kreises und der Gemeinden sind in Vorbereitung. Dazu gehören auch Dienstleistungen des Landes“, ergänzte Dennis Frey, Serviceportal-Projektleiter bei der ITK-Harburg. Das Serviceportal bietet in seiner dritten Stufe 60 Online-Services des Landkreises Harburg und der Serviceportalkommunen an: Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskunft, Schülerfahrkartenantrag, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Dienstleistungen und vieles mehr.
Der Einstieg in das Serviceportal erfolgt über portal.landkreis-harburg.de. Unabhängig davon, ob der Landkreis oder die Kommune für den gewählten Service zuständig ist, ist nur ein Nutzerkonto erforderlich. Die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist per integriertem Online-Payment problemlos möglich. Je nach Dienstleitung sind unterschiedliche Registrierungsniveaus erforderlich: Einige Dienstleistungen können per Gastzugang genutzt werden, für weitere ist eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich und für einige muss das Nutzerkonto über einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder der teilnehmenden Städte und Gemeinden authentifiziert werden.
Das Serviceportal für den Landkreis Harburg war in seiner ersten Stufe 2019 das erste in Niedersachsen, das die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde auf nur einem Onlineportal zusammenführt. Hintergrund des Engagements von Kreisverwaltung und Kommunen ist das Onlinezugangsgesetz, das Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Dienstleistungen über einen bundesweiten Portalverbund anzubieten. Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern und der IT-Kooperation Harburg (ITK) in Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH auf Basis des Systems „OpenR@thaus“.