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Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

Allgemeine Informationen

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

Der Landkreis Harburg betreibt die zentrale Abwasserbeseitigung für die

  • Samtgemeinde Hanstedt ohne die Ortsteile Egestorf, Evendorf, Döhle,
  • Samtgemeinde Jesteburg,
  • Gemeinde Rosengarten,
  • Gemeinde Seevetal,
  • Gemeinde Stelle
  • Ortschaften Sprötze und Trelde aus dem Gebiet der Stadt Buchholz,
  • Samtgemeinde Tostedt
Zuständige Stelle

Für Regenwasser sind die Gemeinden zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
AbwasserbeseitigungStandort anzeigen
Kreisverwaltung Gebäude C
Rathausstraße 29
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-0
Telefax: 04171 693-256
E-Mail:

Besuchszeiten nach Terminabsprache:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr

Terminvereinbarungen bitte von
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr


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