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Zensus
Es gibt eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus), die durch EU-Verordnung und ein diese Verordnung umsetzendes Bundesgesetz verpflichtend vorgeschrieben ist.
Mit dem Zensus erhalten Bund, Länder und Kommunen erstmals wieder aktuelles Datenmaterial, das insbesondere für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar sein wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei IT.Niedersachsen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auf dem gemeinsamen Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
https://www.zensus2021.de/DE/Home/_inhalt.html
Externe Behörde
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) | |
Göttinger Chaussee 76 30453 Hannover Telefon: 0511 9898-0 Telefax: 0511 9898-4132 E-Mail: pressestelle@lskn.niedersachsen.deHomepage: http://www.lskn.niedersachsen.de |
Bürgermeister Dirk Seidler
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